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Neue Corona-Regelungen für Fahrschulen in NRW

27.11.2021 | FAHRSCHUL-NEWSNeue Corona-Regelungen für Fahrschulen in NRW

Liebe Fahrschülerinnen,liebe Fahrschüler, liebe Interessentinnen, liebe Interessenten,

in der kommenden Woche wird die Landesregierung in NRW folgende Regelungen für Fahrschulen per Erlass vorgeben:

Grundsätzlich ist die Fahrausbildung eine Freizeitveranstaltung und deswegen gilt hier allgemein die Regelung 2 G für Fahrschülerinnen und Fahrschüler.

Ausnahme: Der Erwerb der Fahrerlaubnis ist für die Ausübung eines Berufes oder für den Schulbesuch notwendig. In diesem Fall gilt die 2G-Regelung nicht.

Nicht immunisierte Fahrschülerinnen und Fahrschüler, dürfen mit Blick auf die hohen Kosten beim Erwerb der Fahrerlaubnis, begonnene praktische Ausbildungen fortsetzen und die Prüfung absolvieren. Allerdings müssen diese Personen während der kompletten Fahrausbildung und Prüfung eine FFP2-Maske tragen und getestet sein.

Die Neuaufnahme von Nicht-Immunisierten in den Fahrschulen ist nicht zulässig. Das bedeutet, dass sich nur noch Personen zu einer Fahrerlaubnisausbildung anmelden dürfen, die geimpft oder genesen sind.

Bei Rückfragen könnt Ihr uns wie gewohnt unter der Tel: 0170-6569940 erreichen.

 

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